AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag
- Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fremdenzimmern – nachfolgend nur noch als „Zimmer“ bezeichnet – zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
1.4. Nichtraucherzimmer
Unsere Zimmer in der Pension „Alte Post“ sind strikte Nichtraucherzimmer. Sollten Gäste dennoch im Zimmer rauchen, beteiligen wir den Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, Teppich usw.) mit 200,- Euro. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs trotz Reinigung im Anschluss nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Hoteltarif in Rechnung gestellt.
Nutzen sie zum Rauchen die Terrasse auf der Vorderseite des Gebäudes.
- Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung
- Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3.4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
3.5. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.
3.8. Kinder bis zu 3 Jahren übernachten in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei. Dies ist bei Reservierungsanfrage mit anzugeben.
- Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.3. Der Pension steht es frei, den ihr entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, die festgesetzte Stornogebühr zu begleichen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
- Rücktritt der Pension
5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Punkt 1 Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
5.3. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
- Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Nimmt der Kunde gebuchte Zimmer erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er der Pension gegenüber den entstandenen Schaden wie unter Punkt 4 Rücktritt des Kunden beschrieben zu ersetzen.
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
6.5. Stellt die Pension aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, dem Kunden gebuchte Zimmer nicht zur Verfügung, so ist die Pension berechtigt, dem Kunden ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt die Pension nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Logispreis und dem tatsächlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Kunde die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Weitere Zimmer im Gebäude
7.1 Das Betreten des Frühstücksraumes ist nur zur Einnahme des Frühstücks und zur Begleichung der Rechnung gestattet bzw. nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber.
7.2. Das Betreten der anderen Räume, insbesondere Heizung, Büro, Küche und Wirtschaftsräume ist nicht gestattet. Bei Verstoß behält sich der Betreiber der Pension „Alte Post“ das Recht vor, den Kunden des Hauses zu verweisen.
- Haustiere in Pension
8.1. Kleine Haustiere sind gegen Gebühr erlaubt. Hier bedarf es einer Absprache mit dem Betreiber der Pension.
8.2. Tiere sind im gesamten Haus an der Leine oder in der Box zu führen. Das Betreten der Räume, außer das Zimmer, Flur und Frühstücksraumes ist strikt untersagt.
8.3. Der Besitzer ist für das Wohl des Tieres verantwortlich.
8.4. Für eventuelle Schäden, welche durch das Tier entstanden sind, haftet der Besitzer und übernimmt die Kosten der Instandsetzung.
8.5. Bei groben Verstößen behält sich der Betreiber der Pension „Alte Post“ das Recht vor, den Kunden des Hauses zu verweisen.
- Haftung der Pension
9.1. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
9.2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 1.000,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht (§703 BGB).
9.3. Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension.
9.5. Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nutzung des Internetzugangs
10.1. Die Pension „Alte Post“ verfügt über einen rechtssicheren Internetzugang. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe des Netzwerkschlüssels (SSID) „Pension Alte Post”. Die Eingabe eines weiteren Codes ist erforderlich. Diesen erhalten sie von unseren Mitarbeiten auf Anfrage. Mit dem Login wird die Nutzungsvereinbarung automatisch akzeptiert.
10.2. Die Nutzung ist auf die Dauer der Anwesenheit in der Pension „Alte Post“ beschränkt. Dabei kann seitens des Betreibers der Pension „Alte Post“ keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Es wird keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder lückenlose Übertragung gewährleistet, diese sind insbesondere von der Netzauslastung des Internet Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Internetseite und von der Anzahl der Nutzer am jeweiligen Hotspot abhängig.
10.3. Der Datenverkehr zwischen dem Endgerät des Kunden und dem Hotspot wird verschlüsselt übertragen; somit können die Daten nicht von Dritten eingesehen werden. Der Internetzugang via Hotspot wird aus Sicherheitsgründen nach 24 Stunden automatisch getrennt (Session Time Out) werden. Bei Inaktivität kann bereits nach Minuten aus Sicherheitsgründen eine Trennung erfolgen. Inaktivität liegt dann vor, wenn keine Kommunikation zwischen Endgerät und dem Hotspot erfolgt. Das heißt, dass die Zugangsfreigabe nach Ablauf einer bestimmten Zeit verfällt. In diesem Fall kann jedoch der Zugang über die Einstiegsseite neu aktiviert werden.
10.4. Durch die Bereitstellung des Zugangs übernimmt die Pension „Alte Post“ keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der User kein Recht, das Internet über den Zugang „Pension Alte Post” auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen.
10.5. Die Benutzung des Hotspots durch den User erfolgt auf dessen Verantwortung und auf dessen Risiko. Die Prüfung der Eignung des vom User verwendeten Endgerätes für die WLAN-Verbindung obliegt dem User selbst. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10.6. Hiermit wird jegliche Haftung, insbesondere für Gewährleistung und Schadenersatz, ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder downgeloadeter Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen allfälligen Virenbefall durch Verwendung des Zugangs „Pension Alte Post” übernommen. Der User nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das „Pension Alte Post” ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet.
10.7. Die IP und MAC Adresse jedes Endgerätes wird für die Dauer des Aufenthaltes des Gastes in der Pension „Alte Post“ gespeichert. Danach wird diese unwiderruflich gelöscht.
10.8. Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt. Ausdrücklich untersagt ist es dem User insbesondere, dass „Pension Alte Post” zum Download oder zu sonstigen wie immer gearteten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden.
10.9. Die Weitergabe des Wlan- Codes an dritte ist untersagt. Jede missbräuchliche Verwendung des Zugangs „Pension Alte Post“ insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder die Pension „Alte Post“ nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt. Sollte die Pension „Alte Post“ durch die Verwendung des Zugangs „Pension Alte Post” durch den User aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der User verpflichtet, die Pension „Alte Post“ diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten.
10.10. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des Zugangs „Pension Alte Post” jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden.
- Schlussabstimmungen
11.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.
11.4. Es gilt deutsches Recht.
11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 01.01.2023